vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 25. 11. 1997, 96/04/0229 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/2188ZfV 1998, 857

§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung in der Sache, Verwaltungsstrafverfahren, Tatumschreibung, Änderung, Tatzeit, Tatauswechslung)

VwGH 25.11.1997, 96/04/0229

Im BeschwFall wurden von der ErstBeh verbotswidrige Einengungen des Hauptverkehrsweges am 20. 10. 1995 als erwiesen angenommen und solcherart die dem Bf zur Last gelegte Tat in Ansehung der Tatzeit eindeutig bestimmt. Die Befugnis der bel Beh (UVS) zur E in der Sache gem § 66 Abs 4 AVG war auf diese Tat beschränkt. Wenn die bel Beh daher demgegenüber dem Bf verbotswidrige Einengungen des Hauptverkehrsweges am 7. 2. 1996 zur Last legte, hat sie ihre Ermächtigung zur SachE überschritten. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!