§§ 37, 45 Abs 3 AVG (Ermittlungsverfahren, Parteiengehör, Änderung der Rechtslage während Verfahren; Bestreitung der Anwendbarkeit, Gelegenheit zur Darlegung des Standpunktes)
VwGH 10.10.1997, 96/02/0483
Wenn auch Gegenstand des Parteiengehörs der durch die Beh als erwiesen angenommene Sachverhalt, nicht aber dessen rechtl Beurteilung ist, so können doch im Falle einer während des Verf eingetretenen Änderung der Rechtslage (im BeschwFall das Inkrafttreten des GVG 1996), Sachverhaltselemente in den Vordergrund treten und rechtl Bedeutung erlangen, von denen die Beh, will sie nicht das Parteiengehör verletzen, nicht von vornherein annehmen darf, dass die Parteien des Verf nicht zu ihrer Klärung beitragen können.