vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 24. 9. 1997, 95/03/0143 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1998/2169ZfV 1998, 854

§ 19 VStG (Strafbemessung; Begründungspflicht, wenn ein erstbehördlicher Erschwerungsgrund nicht mehr herangezogen wird)

VwGH 24.09.1997, 95/03/0143

Die bel Beh hätte, wenn sie zwar einen von der ErstBeh berücksichtigten Erschwerungsgrund als nicht zur Strafbemessung heranziehbar erachtet, die von der ErstBeh verhängte Strafe aber nicht herabsetzt, ausführen müssen, weshalb sie dennoch die von der ErstBeh verhängte Strafe für angemessen gehalten hat (Rsp bei Hauer/Leukauf, Hdb des österr VerwVerf5, 854 E 118, 119).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!