§ 58 Abs 2 VwGG (Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei einer Beschwerde; keine Berücksichtigung bei der Kostenentscheidung; Entscheidung in freier Überzeugung über die Kosten, wenn Entscheidung darüber ein unverhältnismäßiger Aufwand; dann gegenseitige Kostenaufhebung)
VwGH 07.10.1997, 97/11/0094