Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde; Entscheidung durch VwGH, keine Erbringung von behördlichen Leistungen durch VwGH; Auskunftserteilung)
§ 4 AuskunftspflichtG (Auskunftsbegehren, bescheidmäßige Erledigung; keine Säumnisbeschwerdemöglichkeit, auch keine Möglichkeit eines Auftrages des VwGH an säumige Behörde)