§ 30 Abs 2 VwGG (aufschiebende Wirkung; Wirksamkeitsbeginn einer Zuerkennung)
VwGH 08.10.1997, 96/21/1066
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschw durch den VwGH wird ledigl ex nunc, also mit Zustellung (Erlassung) des betreffenden Beschlusses wirksam (VwGH 27.09.1995, 95/21/0078, mwN).