§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung; Gegenstandslosigkeit des Verfahrens; Lösung von Fragen nur mehr rein theoretischer Bedeutung; Nichtüberstellung in frühzeitigen Entlassungsvollzug nach Entlassung aus Strafhaft)
VwGH 18.09.1997, 95/20/0485
§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung; Gegenstandslosigkeit des Verfahrens; Lösung von Fragen nur mehr rein theoretischer Bedeutung; Nichtüberstellung in frühzeitigen Entlassungsvollzug nach Entlassung aus Strafhaft)
VwGH 18.09.1997, 95/20/0485