§ 40 Abs 1 lit b Sbg LdStrG (öffentliche Straße, mehr als zwanzigjährige allgemeine, ungehinderte Benützung, dringendes Verkehrsbedürfnis)
VwGH 16.10.1997, 96/06/0004
§ 40 Abs 1 lit b Sbg LdStrG stellt nicht auf eine bestimmte Anzahl von Gebäuden und Personen ab (dass einzelne Gebäude erst Ende der Siebziger Jahre errichtet, daher ohne Belang, wenn nur zwanzigjährige Benützung, ungehindert, allgemein, aufgrund dringendem Verkehrsbedürfnisses).