§ 66 Abs 2 lit i KFG (Verkehrszuverlässigkeit, bestimmte Tatsachen, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um über 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes bei Messung mit technischem Hilfsmittel; Erhebung der Umstände erforderlich)
VwGH 18.11.1997, 97/11/0170