§ 13 Abs 3 GewO 1994 (Ausschlussgrund, Konkurs; Zweck der Regelung; Beurteilung nach der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung, Hoffnung auf Zwangsausgleich irrelevant)
§ 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung bei Vorliegen des Tatbestandes nach § 13 Abs 3 )