§ 5 Abs 1 GütbefG (Entziehung der Konzession bei Wegfall der Voraussetzungen)
§ 5 Abs 2 Z 3 lit b GütbefG (Verlust der Zuverlässigkeit; rk Bestrafung wegen schwerwiegender und wiederholter Verstöße gegen die Vorschriften über die Güterbeförderung; keine weitere Prüfung des Persönlichkeitsbildes)