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VwGH 18. 9. 1997, 97/20/0309 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/2058ZfV 1998, 832

§ 4 AsylG 1991 (Ausdehnung der Asylgewährung an Ehegatten und Kinder; Voraussetzung der tatsächlichen Asylgewährung an deren Angehörigen)

VwGH 18.09.1997, 97/20/0309

Die Bf gestehen in ihrer Beschw zu, dass ihrem Ehegatten bzw Vater, A. N., mit B der bel Beh vom 4. 2. 1997 kein Asyl gewährt worden ist. Sie vertreten jedoch die Auffassung, die bel Beh hätte die dagegen fristgerecht erhobene Beschw an den VwGH bzw den kompletten Ausgang des Asylverf betreffend A. N. abwarten müssen. Diese Rechtsansicht kann nicht geteilt erden. Eine Ausdehnung der Asylgewährung iSd § 4 AsylG 1991 setzt begriffl voraus, dass an einen der dort näher bezeichneten nahen Angehörigen tatsächl Asyl gewährt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegt eine der ges vorgesehenen Mindestvoraussetzungen für die Ausdehnung der Asylgewährung nicht vor. Abw.

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