§ 4 AsylG 1991 (Ausdehnung der Asylgewährung an Ehegatten und Kinder; Trennung von Asylverfahren des Angehörigen; Mehrparteienverfahren)
VwGH 18.09.1997, 97/20/0322
Damit verkennt der Bf die Regelung des § 4 AsylG 1991, aus dem sich die Konzeption zweier voneinander getrennt zu führender Verf, näml zum einen das Asylgewährungsverf iSd §§ 2, 3 iVm § 1 Z 1 AsylG 1991, zum anderen das - von der Geltendmachung eigener Fluchtgründe unabhängige - Ausdehnungsverf der in § 4 AsylG 1991 näher genannten qualifizierten nahen Angehörigen, zweifelsfrei ergibt (VwGH 21.04.1993, 92/01/1121, 1122). auf die weiteren Ausführungen der Beschw zur Frage des Gebotes des Mehrparteienverf in Asylsachen kann hier nicht eingegangen werden, da Gegenstand dieses verwgerichtl Verf nicht der das Asylverf der Bezugsperson (Vater) des Bf abschließende B und eine diesem allenfalls anhaftende Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von VerfVorschriften ist, sonder ledigl der den A auf Ausdehnung der Asylgewährung auf den minderjährigen J betreffende B. Abw.