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VwGH 24. 1. 1997, 96/19/2111 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/2032ZfV 1998, 826

§ 4 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Verlängerungsantrag; Versagung; Ermessen; Kriterien für Ermessensübung)

VwGH 24.01.1997, 96/19/2111

Gem § 4 Abs 2 2. Satz AufG kann eine Bew um höchstens 2 Jahre verlängert werden, sofern kein Ausschließungsgrund (§ 5 ) eingetreten ist. Aus der Verwendung des Wortes „kann“ in dieser Best folgt, dass die Verlängerung der Bew - ebenso wie ihre erstmalige Erteilung - grundsätzl im Ermessen der Beh steht.

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