§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; wiederholte Verstöße; Maßgeblichkeit des Fehlverhaltens; Unmaßgeblichkeit der jeweils verhängten Strafe)
VwGH 08.10.1997, 95/21/1096
Der Bf erachtet den angef B deswegen für rechtswidrig, weil er seit bereits mehr als 4 Jahren in Ö aufhältig sei. Er habe sich in der für das Aufenthaltsverbot letztl ausschlaggebenden Strafverhandlung „hinsichtl der für das Ausmaß der Verurteilung maßgebl Tat als unschuldig verantwortet“, welcher Umstand auch durch Zeugen zur Bestätigung gelangt sei. Würde das Strafurteil durch WA aufgehoben, so würden auch die Voraussetzungen für das „gegenständl Aufenthaltsverbotsverf zum Wegfall kommen“.