§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Sichtvermerksversagungsgrund; Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung)
VwGH 14.02.1997, 95/19/0285
Die bel Beh hat sich ausschließl darauf gestützt, dass die vorgelegten Verpflichtungserklärngen wegen des Fehlens einer Krankenversicherung zur Sicherung des Unterhaltes iSd § 5 Abs 1 AufG nicht tragfähig genug seien. Welche Erwägungen dieser These zugrundeliegen, kann der Begründung des angef B jedoch nicht entnommen werden. Da es sich hiebei keineswegs um eine offenkundige Tatsache handelt (es erscheint nicht vorweg ausgeschlossen, dass das Einkommen der Eltern des Bf es ihnen im Falle einer gravierenden, aufwendige Heilungs- und Pflegekosten veranlassenden Erkrankung des Bf erlauben würde, beträchtl Kreditmittel zur Deckung des diesbezügl - bei Erteilung der Bew für einen kürzeren Zeitraum dann auch absehbaren - Unterhaltsmehrbedarfes aufzunehmen), hindert das Fehlen der Bekanntgabe der maßgebenden Erwägungen die Nachprüfung des B auf seine inhaltl Rechtmäßigkeit.