§ 75 Abs 3 BDG idF BGBl 1990/447 (Karenzurlaub, Nachsicht der Folgen; Ausmaß der Nachsicht, Ermessensentscheidung; berücksichtigungswürdige Gründe, Kenntnis- und Erfahrungszugewinn, mit Dauer der Tätigkeit abnehmender Zugewinn, Prüfung der konkreten Umstände; hier Ernennung zum Beamten im Generalsekretariat des Rates der EU im Rang eines Generaldirektors auf Vorschlag der Bundesregierung, Vertrauensschutz im Hinblick auf Nachsicht der Folgen)