§ 9 Abs 1 PG (Zurechnung zum ruhegenussfähigen Bundesdienst)
§ 9 Abs 4 PG (keine Zurechnung bei Anspruch auf Versehrtenrente; Vermeidung einer Doppelbegünstigung, Kausalzusammenhang, Dienstunfall als „wirkende“ Bedingung für Erwerbsunfähigkeit)
§ 13 Abs 1 DVG (Aufhebung von Amts wegen; keine)