§ 121 Abs 1 Z 3 GehG (Leiterzulage, Bemessung; allein nach Grad der höheren Verantwortung, „Prozentmethode“)
VwGH 17.09.1997, 96/12/0289
1. Gleich nach welcher Methode sind für die Bemessung der Leiterzulage der Grad der höheren Verantwortung unter Bedachtnahme auf die Mehrleistungen des Beamten, demnach obj Gesichtspunkte maßgebend.