§ 17 Abs 4 lit a PG (Waisenversorgungsgenuss; Feststellung der Voraussetzungen, keine)
VwGH 17.09.1997, 96/12/0150
Aufgabe der Beh in einem Verf nach § 17 Abs 4 lit a PG ist es, in einem ordnungsgem VerwVerf Feststellungen sowohl zur Frage des Bezuges von Einkünften als auch zur Notwendigkeit dieser zur Bestreitung eines angemessenen Lebensunterhaltes zu treffen. Die Ausf im angef B, die sich nur auf die Seite der Einkünfte beziehen und teilw offenbar nur einmalige Erlöse des Jahres 1990 erfassen, werden den vorstehend skizzierten Anforderungen keinesfalls gerecht. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.