§ 2 Abs 4 NGZG (Feststellungsverfahren; Gegenstand)
VwGH 24.09.1997, 96/12/0147
Verfahrensgegenstand in einem Feststellungsverf nach § 2 Abs 4 NGZG ist nicht die Frage eines allenfalls höheren Anspruches auf eine Nebengebühr (ein solches Verf wäre im Rahmen der besoldungsrechtl Regelungen des GehG zu führen), sondern, ob die tatsächl vom Beamten bezogenen anspruchsbegründenden Nebengebühren iSd NGZG richtig in Nebengebührenwerte umgerechnet worden sind. Würde ein besoldungsrechtl Streit nachträgl zur Zuerkennung von weiteren anspruchsbegründenden Nebengebühren nach dem NGZG führen, so läge zweifellos ein geänderter Sachverhalt vor, der dann auch nach dem NGZG neu zu berücksichtigen wäre. Abw.