§ 2 Z 10 Wr UnfallfürsorgeG (Dienstunfall; Begriff, Weg zur Arbeitsstätte)
VwGH 24.09.1997, 95/12/0333
1. Der Schutz für den Weg zur Arbeitsstätte ist nicht bloß dann gegeben, wenn er immer gleichmäßig von einem best Punkt, nämlich der ständigen Wohnung aus, angetreten wird.