§ 19a Abs 1 GehG (Erschwerniszulage; neue Technologie, besonders belastende Arbeitsweise, Sachverständigengutachten)
VwGH 24.09.1997, 95/12/0199
Trifft es zu, dass dem Bf durch das neue System (durch die neue Technologie bzw durch das neue EDV-Programm) auch nach entspr Einarbeitung eine Arbeitsweise aufgezwungen wird, die bei Durchschnittsbetrachtung als bes belastend zu beurteilen ist, kann vorweg nicht ausgeschlossen werden, dass damit das in § 19a Abs 1 GehG umschriebene Maß an Außergewöhnlichkeit (Dienstleistung unter sonstigen erschwerten Umständen) erreicht wäre. Um dies aber gehörig beurteilen zu können, bedarf es jedenfalls der Einholung eines arbeitsmedizin (arbeitspsycholog) SV-GA, in dem diese Frage in einer der nachprüfenden Kontrolle des VwGH zugängl Weise geklärt wird, was aber unterblieb. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.