§ 18 Abs 4 NÖ FLG 1975 (Antrag auf Anerkennung gewisser im Zusammenlegungsgebiet liegender Grundstücke als solche mit besonderem Wert; Entscheidung darüber im Bewertungsplan)
VwGH 23.10.1997, 97/07/0058
Schon mit der gegenüber den Bf eingetretenen RK des Bewertungsplanes ist auch über die von den Bf in ihren Aen aus dem Jahre 1981 und 1982 gem § 18 Abs 4 NÖ FLG geltend gemachte Anerkennung gewisser im Z-Gebiet liegender Grundstücke bzw Grundstücksteile als soche mit besonderem Wert abgesprochen worden. Demnach liegt kein offener A der Bf vor, über welchen die bel Beh aufgrund des DevolutionsA der Bf vom 11. 3. 1996 entscheiden hätte können. Zu Recht ging daher die bel Beh davon aus, dass die ZulVoraussetzungen für einen A gem § 73 Abs 2 AVG nicht vorliegen. Abw.