§ 13 Abs 12 Stmk BauG 1995 (Abstand; größere Abstände vorzuschreiben, wenn der Verwendungszweck von baulichen Anlagen eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung erwarten lässt)
VwGH 16.10.1997, 97/06/0137
§ 13 Abs 12 Stmk BauG 1995 (Abstand; größere Abstände vorzuschreiben, wenn der Verwendungszweck von baulichen Anlagen eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung erwarten lässt)
VwGH 16.10.1997, 97/06/0137