§ 31 Abs 6 Vlbg BauG (Baubewilligung, Vorhaben auch nach anderer landesgesetzlichen Bestimmung bewilligungspflichtig; Erteilung der Baubewilligung erst nach Vorliegen der anderen Bewilligung; kein Ausschluss der Entscheidungspflicht)
§ 31 Abs 6 Vlbg BauG (Baubewilligung, Vorhaben auch nach anderer landesgesetzlichen Bestimmung bewilligungspflichtig; Erteilung der Baubewilligung erst nach Vorliegen der anderen Bewilligung; kein Ausschluss der Entscheidungspflicht)