§ 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 (Anschlusspflicht, Ausnahme; anderweitige schadlose Entsorgung der Abwässer; Entsorgung muss im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein, geplante Anlage nicht ausreichend; wasserrechtliche Bewilligung)
VwGH 16.10.1997, 97/06/0171