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VwGH 16. 9. 1997, 97/05/0091 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/1922ZfV 1998, 795

§ 56 Abs 1 Nö BauO (Abwässerbeseitigung, Vorsorge für jedes Gebäude)

§ 56 Abs 2 Nö BauO (Anschlusspflicht, Voraussetzungen; öffentlicher Kanal, Anschlussleitung nicht länger als 50 m, Ableitung ohne Pumpvorgang möglich; Ableitung ohne Pumpvorgang nur aus Erdgeschoß und erstem Stock, nicht aus Keller; keine Teilung der Anschlussverpflichtung)

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