§ 17 Abs 1 Wr BauO 1930 idF 1976 (Abteilung einer Grundfläche auf Bauplätze; satz- und lastenfreie Übertragung der zu den Verkehrsflächen entfallenden Grundflächen bis zur Achse der Verkehrsfläche in das öffentliche Gut; Auftrag zur lastenfreien Übergabe; keine Anwendung auf vor Inkrafttreten erteilte Abteilungsbewilligungen)