§ 38 Abs 1 BDG 1979 (Versetzung auf Antrag des Beamten; nachträgl Veränderung der persönl Verhältnisse)
BerK 07.05.1998, GZ 35/7-BK/98
Da die Versetzung über Antrag des BW erfolgte, brauchte seitens der Dienstbeh keine Rücksicht auf die sozialen und wirtschaftl Verhältnisse genommen werden. Dass sich in der Zwischenzeit die privaten Verhältnisse des Beamten geändert haben, hat er selbst zu vertreten. Abweisung.