§ 29 Abs 1 lit f, lit g, Abs 2 lit b BPersVG
Personalvertretung 22.01.1996, A 40-PVAK/95
Wenn der Dienstgeber einem Bed, der sich an ihn wegen eines Vorschusses wendet, im Gespräch den Vorschuss zusagt, dann aber ohnedies den DStA einschaltet und erst nach dessen Zustimmung die Auszahlung veranlasst, kann nicht davon gesprochen werden, dass ein Vorschuss ohne Mitwirken des DStA gewährt worden wäre.