§ 2 BPersVG
Personalvertretung 18.12.1995, A 13-PVAK/95
Grds ist es Pfl des DStA, dafür einzutreten, dass alle Bed, die dies wünschen, zu Nachtdiensten eingeteilt werden, für die eine Zulage gewährt wird. Dabei sind aber auch die Int der Gesamtheit der Bed und das öffentliche Wohl zu beachten; auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes ist Rücksicht zu nehmen.