§ 1 Abs 1 WEG (Wohnungseigentum, Begriff; Miteigentum an Liegenschaft und ausschließli ches Nutzungs- und Verfügungsrecht an der selbständigen Wohnung im Wohnungseigentum; kein Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwaltungsrecht an sonstigen Räumlichkeiten; sachlicher Unterschied zu sonstigen Miteigentümern von Grundstücken hinsichtlich jener Teile des Grundstücks, die nicht in Wohnungseigentum stehen, kein Bauauftrag an Miteigentümer hinsichtlich Teils, der nicht im Wohnungseigentum steht)