§ 12 Abs 1 VfGG (Ablehnung eines Mitgliedes des VfGH; kein Ablehnunqsrecht der Parteien)
§ 33 VfGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Behauptung und Nachholung einer versäumten befristeten Prozesshandlung)
§ 34 VfGG (Wiederaufnahme; sinngemäße Anwendung des § 530 Abs 1 ZPO ; Abschluss eines Verfahrens durch eine die Sache erledigende Entscheidung, keine, Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages)