Art 140 Abs 7 zweiter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung; Wirkung; Ausspruch, dass die aufgehobenen G-Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind; Rückwirkung über den Anlassfall hinaus)
VfGH 09.06.1998, B 2420/97
Art 140 Abs 7 zweiter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung; Wirkung; Ausspruch, dass die aufgehobenen G-Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind; Rückwirkung über den Anlassfall hinaus)
VfGH 09.06.1998, B 2420/97