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VfGH 23. 2. 1998, B 2300/97 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/1854ZfV 1998, 736

Art 139 Abs 6 B-VG (Verordnungsprüfung, Aufhebung, Anlassfallwirkung; Verfahrenshilfeantrag vor Beginn der Beratungen, Beschwerdeeinbringung nach Beginn der Beratungen, Anlassfall gleichzuhalten)

VfGH 23.02.1998, B 2300/97

Mit VfGH 10.10.1997, V 17/97 ua wurde die vom Präsidenten des UVS Wien erlassene Geschäftsverteilung für das Jahr 1997, UVS - GV/5/96, als geswidrig aufgehoben, da sie von einem unzuständigen Organ erlassen worden war.

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