§ 6 Z 1 Krnt GdPG (Flächenwidmungsplan; Ersichtlichmachung von Flächen für überörtliche Maßnahmen, Planungen für eine besondere Nutzung; kein Immissionsschutz für Nachbarn; Berücksichtigung raumbezogener Maßnahmen des Bundes)
- Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Klagenfurt (Ausweisung von Grundflächen als Kaserne-militärische Übungsfläche)