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VfGH 12. 12. 1997, V 58/96 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/1768ZfV 1998, 708

§ 20 Abs 1 Wr BauO (Abteilungsbewilligung, Wirksamkeit; unwirksam, wenn nicht binnen zwei Jahren grundbücherlich durchgeführt; Weitergeltung der Abteilungsbewilligung, wenn aufgrund einer gültigen Abteilungsbewilligung eine Baubewilligung erwirkt, bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Baubewilligung; Länge des Bauverfahrens irrelevant, verfassungskonforme Auslegung)

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