§ 27 Abs 4 WRG (Entziehung der Bewilligung, Nichtdurchführung angeordneter Maßnahmen oder Nichteinhaltung von Auflagen; wiederholte Mahnung)
VwGH 11.09.1997, 96/07/0239
2. Die Mahnung stellt keinen B dar. Sie erwächst daher auch nicht in RK, was zur Konsequenz hat, dass auch im Verf zur Entziehung der Bew vorgebracht werden kann, die Voraussetzungen für ihren Ausspruch seien nicht gegeben gewesen.