§ 52 Abs 2 AVG (Beweisaufnahme, Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger bei Fehlen amtlicher Sachverständiger; Notwendigkeit der Beweisaufnahme)
§ 53 Abs 1 AVG (Nichtamtliche Sachverständige, Ablehnungsrecht der Parteien bei Glaubhaftmachung der Befangenheit oder fehlenden Fachkunde des Sachverständigen)