§ 8 AVG (Parteistellung, kein Institut der einheitlichen Streitpartei; Anträge aller Miteigentümer zur Entscheidung über Aufhebung der Hofeigenschaft eines im Miteigentum stehenden geschlossenen Hofes)
VwGH 11.09.1997 97/07/0106
(S Grundverkehr)
§ 8 AVG (Parteistellung, kein Institut der einheitlichen Streitpartei; Anträge aller Miteigentümer zur Entscheidung über Aufhebung der Hofeigenschaft eines im Miteigentum stehenden geschlossenen Hofes)
VwGH 11.09.1997 97/07/0106
(S Grundverkehr)