§ 68 Abs 1 AVG (rechtskräftig entschiedene Sache, Identität der Sache keine; unklare Baubewilligung; neuerliches, detaillierteres Ansuchen)
§ 35 Abs 2 Vlbg BauG (andere als nicht bewilligungspflichtige Abweichungen vom Baukonsens, Bewilligung vor Ausführung; Möglichkeit der Antragstellung betreffend Änderungsbewilligungen)