§ 13 Abs 3 AVG (Anbringen, Formgebrechen, Verbesserung; Zustimmungserklärung eines Grundeigentümers zu Ansuchen um Baubewilligung; kein Verbesserungsauftrag, wenn Nichtzustimmung feststeht; Berufung des Miteigentümers gegen die Bewilligungserteilung)
VwGH 11.09.1997, 97/06/0139