§ 51c VstG (Zusammensetzung der unabhängigen Verwaltungssenates, Kammerzuständigkeit bei primärer Freiheitsstrafe oder S 10.000,- übersteigender Geldstrafe; erstinstanzliche Einstellung, Berufung Arbeitsinspektorat, Kammerzuständigkeit, keine)
VwGH 05.09.1997, 97/02/0164, Amtsbeschwerde