§ 4 ASVG (Versicherungspflicht; Bindung der Behörde an eigene Entscheidung in sachverhaltsmäßig Bleichgelagerter anderer Sache; Vorfrage; objektive Grenzen der Rechtskraft)
VwGH 03.06.1997, 97/08/0002
Im angef B war als strittige Vorfrage für die E über die vorgeschriebenen Beträge von (in Summe) S 6,396.482,90 die Versicherungspflicht der von der Bfin auf der Basis von „Werkverträgen" beschäftigten Fleischzerleger zu beurteilen. E darüber - deren Rechtskraft im Zeitpunkt der Erlassung des angef B sich anhand der vorgelegten Akten nicht einwandfrei beurteilen lässt - lagen nur in Bezug auf drei von insgesamt mehr als 130 Fällen vor. Nur in einem der drei Fälle, die auch keineswegs völlig Bleichgelagert waren, war die entscheidende Schlussfolgerung vom festgestellten Sachverhalt auf die Annahme der Versicherungspflicht in der Begründung des erstinstanzl B konkret nachvollziehbar. Die Rechtsmittelentscheidungen hatten sich auf verfahrensrechtl Fragen beschränkt.