§ 26 Abs 1 Z 2 WSHG (Ersatz für Kosten des Aufenthalts in Pflegeheim; Fehlen eines hinreichenden Einkommens oder Vermögens für Ersatzleistung; Selbstverursachung dieser Mittellosigkeit durch Schenkung; Rechtsfolge; Zweck dieser Rechtsfolge; Anfechtung der Schenkung; keine Rückwirkung dieser Bestimmung)
VwGH 01.07.1997, 95/08/0124