§ 44 NÖ SHG (Anspruch auf Ersatz bestimmter Kosten; Voraussetzungen; Wohnsitz/Sitz des Hilfeleistenden in Niederösterreich)
§§ 52 f NÖ SHG (sachliche und örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über Ersatzanspruch gemäß § 44 ; Voraussetzungen; Leistung der Hilfe in Niederösterreich; Wohnsitz/Sitz des Hilfeleistenden in Niederösterreich)