§ 37a SchiffahrtsG 1990 idF BGBl 1992/452 (Kosten der Verkehrsregelung bei Schleusen; bei Staustufen auf der Donau)
§ 2 V über die Tragung der Kosten der schiffahrtspolizeil Verkehrsregelung bei den Schleusen der Staustufen auf der Wasserstraße Donau, BGBl 1993/160 (Art und Umfang der Kosten)