§ 100 KFG (Verbot des Abgebens kurzer Blinkzeichen durch längere Zeit)
VwGH 18.06.1997, 96/03/0384
Das dem Bf zur Last gelegte Verhalten unterfällt insofern dem von der bel Beh herangezogenen Tatbestand des § 100 KFG, als es die Betätigung der Lichthupe, also die Abgabe von kurzen Blinkzeichen, durch längere Zeit betrifft. Das zusätzl in den Spruch aufgenommene Tatbestandsmerkmal „obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert hat" zählt nicht zum Tatbestand des § 100 KFG; die Aufnahme dieses Spruchelementes verletzte den Bf aber nicht in seinen Rechten.