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VwGH 28. 8. 1997, 95/04/0081 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/1567ZfV 1998, 657

§ 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Befähigungsnachweis, Nachsicht nicht hinsichtlich Befähigung; Nachweis gleichwertiger Ausbildung; Befähigungsnachweisverordnung; hier Prüfungsstoff nach FriseurMeisterprüfungsordnung)

VwGH 28.08.1997, 95/04/0081

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